Schutzkleidung für Labore

Sicher
von Kopf
bis Fuß

Professionelle und zuverlässige Einwegschutzkleidung.​

SIMEDAS steht für SICHERHEIT–MEDIZIN–ARBEITSCHUTZ,
denn Schutzausrüstung ist bei uns nicht nur ein Randprodukt.

Die SIMEDAS GmbH ist ein Handels- und Beratungsunternehmen für Produkte rund um Labor-Schutzausrüstung.
Neben einer fachlich fundierten Beratung und kundenorientiertem Service, bieten wir Ihnen eine große Auswahl an Einweg-Schutzkleidung führender Hersteller.

Die Kompetenz, das fachliche Know-How und die langjährige Erfahrung unserer Mitarbeiter sind nur einige der Erfolgsfaktoren unseres Unternehmens.

Ob telefonische oder persönliche Beratung, Hilfe beim optimieren von Handschuhplänen, Bereitstellung von persönlich auf Sie abgestimmten Produkten oder Lagerhaltung:

Ihr erfahrener Partner und Lieferant für die Premium-Produkte von

Höchster Qualitätsstandard

Ausgezeichneter Service

Über 20 Jahre Erfahrung

Unsere Priorität

Als Kunde sehen wir Sie im Zentrum unseres Unternehmens.
Das bedeutet für uns Werte wie Qualität, Flexibilität und lösungsorientiertes Denken zu leben.

Die angebotenen Produkte entsprechen höchsten Qualitätsmaßstäben und sind gemäß der aktuellen Normen und Richtlinien geprüft und zertifiziert.

Mund- & Gesichtsschutz

Unsere Mund- und Gesichtsschutzartikel garantieren unsere Kunden Komfortabilität und Bewegungsfreiheit unter Beibehaltung der Produktivität und Sicherheit.
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Schutzkleidung

Unsere Schutzanzüge und andere Einwegschutzartikel gewährleisten ein hohes Maß an Flexibilität und zuverlässigem Tragekomfort.
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Handschuhe

Ob im Labor, der Medizin oder in der Lebensmittelbranche – unsere griffigen Einwegschutzhandschuhe optimieren Tätigkeiten an Ihrem Arbeitsplatz.
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Eine Übersicht unserer Produkte haben wir hier im PDF Format für Sie bereitgestellt.

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Ein paar Fakten

Erfahren Sie mehr über unsere Qualitätsstandards und lesen Sie wichtige Informationen zu unseren Produkten.

Der Schutz durch medizinische Einweghandschuhe dient zum einen dem Eigenschutz und zum anderen dem Patienten- oder Produktschutz. Somit erklärt es sich von selber, dass mangelhafte und / oder aus Kostengründen schnell reißende Einweghandschuhe nicht von uns vertrieben werden.
 Ausschließlich getestete und von uns als gut befundene Produkte werden vom Unternehmen Simedas GmbH in das Sortiment aufgenommen und angeboten. Somit ist Ihre Sicherheit und Zufriedenheit sichergestellt und ein Reklamationsrücklauf minimiert.


Ebenso wichtig ist die entsprechende Kennzeichnung der Einweghandschuhe hinsichtlich einer offiziellen und wissenschaftlich anerkannten Testung durch international anerkannte Prüfinstitute. 
Dieser Schritt ist besonders hinsichtlich des Einsatzes von Einweghandschuhen als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ausschlaggebend. Gesetzlich vorgegebene Piktogramme und erklärende Texte geben dem Anwender Sicherheit, die auch seitens der Berufsgenossenschaft gefordert wird. 
In diesem Zusammenhang werden Einweghandschuhe in unterschiedliche Schutzkategorien vom europäischen Gesetzgeber unterteilt. Während beispielsweise die Kategorie 1 (CE Cat.I) lediglich einen Schutz vor minimalen Risiken darstellt, werden nur Handschuhe der Kategorie 3 (CE Cat. III) zugelassen, wenn sie einen entsprechenden Schutz gegenüber hoher Risikostoffen, wie z. B. karzinogener Chemikalien oder Zytostatika) standhalten.

Während Handschuhe, die ihren Einsatzzweck im medizinischen Sektor finden durch die EU-Norm (EN 455 Teil 1 – 4) geregelt werden so ist die anspruchsvolle Testung der Einweghandschuhe im Rahmen der PSA in der EN 374 Teil 1-3 verankert. 
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der umfangreichen Informationsbroschüre der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-868.pdf).

Gerade für unsere Hauptkundengruppen (Pharmazeutik, Labor und Wissenschaft) ist ein zuverlässiger Schutz (Eigen- oder Produktschutz) durch die entsprechende Kleidung nicht zu vernachlässigen. Aus diesem Grund werden in vielen Audits und gesetzlichen Regularien diese arbeitssicherheitsrelevanten Aspekte klar geregelt. 

So ist beispielsweise das Bereitstellen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in der Richtlinie EWG 89/686 verbindlich fixiert.

Sie regelt sowohl die Bedingungen für das Bereitstellen auf dem Markt und den freien Verkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft als auch die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die die PSA erfüllen müssen, um die Gesundheit der Benutzer zu schützen und deren Sicherheit zu gewährleisten. Gemäß 8. ProdSV und EU-Richtlinie 89/686/EWG dürfen PSA nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie mit der „CE-Kennzeichnung“ versehen sind.

Diese Richtlinie 89/686/EWG unterscheidet bei PSA drei Zertifizierungskategorien:

  • In Kategorie I sind alle einfachen PSA erfasst, deren Wirksamkeit gegenüber geringfügigen Risiken der Benutzer selbst beurteilen kann.
  • In Kategorie II sind alle PSA erfasst, die nicht den Kategorien I und III unterliegen. Hier muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eine „EG“-Konformitätserklärung erstellen, nachdem eine notifizierte Stelle eine Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt hat (Artikel 8 Absatz 2).
  • Zu Kategorie III zählen alle komplexen PSA, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsgefahren schützen sollen. Für diese PSA muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eine „EG“-Konformitätserklärung erstellen, nachdem eine notifizierte Stelle eine Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt und eine Fertigungskontrolle (Qualitätssicherungsverfahren) durchgeführt hat (Artikel 8 Absatz 4a).

Selbstverständlich werden alle erforderlichen Gesetzesvorgaben von uns bzw. unseren Zulieferern eingehalten und sind jederzeit abrufbar.

Gerade aufgrund unterschiedlichster Hygienevorschriften wird unsere Schutzkleidung (wie z. B. Mund- und Gesichtsschutz, verschiedenste Kopfbedeckungen, aber auch Feinstaubmasken) immer wieder verlangt. Aber auch Überschuhe, Ärmelschoner, Overalls oder Kittel finden einen großen Abnehmerkreis.

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